Die Kosten für ambulante Pflege in Stralsund setzen sich aus verschiedenen Leistungsbereichen zusammen und hängen maßgeblich vom individuellen Pflegebedarf, dem Pflegegrad, der Anzahl der täglichen Einsätze sowie den vereinbarten Leistungen mit dem Pflegedienst ab. Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Übersicht der wichtigsten Kostenpunkte und wer diese trägt:
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
Ein wesentlicher Faktor bei den Kosten ambulanter Pflege ist die sogenannte Grundpflege, also Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen wie Waschen, Ankleiden, Toilettengang, Ernährung oder Mobilität. Auch hauswirtschaftliche Unterstützung – etwa beim Einkaufen, Putzen oder Kochen – wird unter diese Leistungen gefasst. Die Kosten richten sich dabei nach dem Umfang und der Häufigkeit der Einsätze und orientieren sich an den Leistungskomplexen, die Pflegedienste mit den Pflegekassen abrechnen.
Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung monatliche Pflegesachleistungen in folgender Höhe (Stand: 2024):
- Pflegegrad 2: bis zu 761 €
- Pflegegrad 3: bis zu 1.432 €
- Pflegegrad 4: bis zu 1.778 €
- Pflegegrad 5: bis zu 2.200 €
Übersteigen die tatsächlichen Kosten diese Beträge, muss der Unterschied privat gezahlt werden.
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
Zur ambulanten Pflege zählt auch die sogenannte Behandlungspflege, also medizinisch notwendige Leistungen wie das Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung, Blutdruckmessung oder Injektionen. Diese Leistungen werden vom Hausarzt oder Facharzt verordnet und über ein sogenanntes Verordnungsformular (häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V) abgerechnet.
In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, die für den Einsatz eines Pflegedienstes in Stralsund entstehen – in der Regel vollständig, sofern die Maßnahme medizinisch notwendig und genehmigt ist. Privatversicherte müssen sich über ihren individuellen Vertrag informieren.
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben zusätzlich Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 €. Dieser Betrag kann für bestimmte ambulante Leistungen verwendet werden, z. B. für hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuungsangebote (Spaziergänge, Gespräche, Alltagsbegleitung). Dieser Betrag ist zweckgebunden, d. h. er darf nicht für reguläre Pflegeleistungen verwendet werden, sondern nur für zertifizierte Angebote.
Investitionskosten
Pflegedienste dürfen sogenannte Investitionskosten berechnen. Diese Kosten dienen dazu, Aufwendungen für Ausstattung, Fahrzeuge oder Verwaltungsgebäude zu decken. Sie sind nicht Bestandteil der Pflege- oder Krankenversicherung, sondern werden dem Pflegebedürftigen zusätzlich in Rechnung gestellt – typischerweise im Rahmen eines monatlichen Pauschalbetrags (z. B. 1–5 € pro Einsatz oder 30–80 € pro Monat, je nach Pflegedienst und Region).
Private Zuzahlungen
Falls die Pflegebedürftigkeit sehr hoch ist oder zusätzliche Leistungen gewünscht werden (z. B. längere Einsatzzeiten, tägliche Besuche, Sonderwünsche), kann es notwendig sein, die Pflege durch Eigenmittel zu ergänzen. Auch wer noch keinen Pflegegrad hat oder Leistungen unterhalb der Pflegesachleistungen nutzt, muss die Kosten dafür selbst tragen.
Zusätzliche Kosten: Beratung, Fahrtpauschalen, Servicegebühren
Manche Pflegedienste berechnen Beratungspauschalen, insbesondere für Pflegeberatungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, wenn keine Abrechnung mit der Pflegekasse möglich ist. Auch Fahrtkosten können berechnet werden, wenn ein Einsatz außerhalb des regulären Einzugsgebiets erfolgt oder zusätzliche Wege notwendig sind.
Fazit: Klare Übersicht und individuelle Kostenaufstellung
Die Kosten für ambulante Pflege variieren je nach individuellem Bedarf und Pflegegrad. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten sich im Vorfeld ausführlich beraten lassen – viele ambulante Pflegedienste in Deutschland bieten dazu kostenlose Erstgespräche an. Eine transparente Kostenaufstellung hilft, Eigenanteile realistisch einzuschätzen und Fördermöglichkeiten durch Pflege- und Krankenversicherung optimal zu nutzen.