Kurzzeitpflege Stralsund

28.05.2025

Individuelle Kurzzeitpflege in Stralsund

Manchmal benötigen Menschen vorübergehend professionelle Pflegeunterstützung. Zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Angehörige, die sich sonst um die Pflege kümmern, kurzzeitig verhindert sind. In solchen Fällen kommt die sogenannte Kurzzeitpflege, wie wir sie auch in unserer Einrichtung in Stralsund anbieten, infrage. Sie bzw. Ihre Angehörigen werden in dieser Zeit von professionellen Pflegekräften nach individuellem Bedarf stationär unterstützt. Die Kurzzeitpflege Stralsund ist dabei eine im Sozialgesetzbuch (§ 42) klar geregelte Pflegeleistung, die in bestimmten Grenzen von den Pflegeversicherungen getragen wird. Welche Grenzen das sind und worauf Sie bei der Beantragung von Kurzzeitpflege in Stralsund noch achten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Alternativ können Sie sich natürlich jederzeit bei uns melden. Wir freuen uns, Sie bereits vor der Inanspruchnahme unseres Kurzzeitpflegeangebots beraten zu dürfen.

Für wen ist das Thema Kurzzeitpflege überhaupt relevant?

Typischerweise gibt es zwei Gruppen von älteren Menschen, für die die stationäre Kurzzeitpflege eine Rolle spielt.

Einerseits solche, die nach einem Krankenhausaufenthalt (zum Beispiel nach einer Operation) vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Haben Sie keine Möglichkeit, in dieser Zeit, beispielsweise durch die ambulante Pflege in Stralsund, zu Hause gepflegt zu werden oder sind gegebenenfalls sogar auf 24-Stunden-Betreuung angewiesen, kann vorübergehende Kurzzeitpflege eine sinnvolle Option sein. Auch wenn Sie aufgrund anderer Erkrankungen oder Verletzungen temporär auf Hilfe angewiesen sind, ist die Kurzzeitpflege eventuell eine Lösung für Ihr Problem.

Die zweite Gruppe, für die die Kurzzeitpflege relevant ist, sind Menschen, die normalerweise zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Fallen die Angehörigen aus, etwa weil sie selbst erkranken oder vorübergehend nicht vor Ort sind, ist die stationäre Kurzzeitpflege eine gute Alternative, sofern ein Pflegedienst in Stralsund diese Leistung nicht erbringen kann. Das ist übrigens (in bestimmten Grenzen) auch dann eine Option, wenn die pflegenden Angehörigen zwischendurch im Urlaub sind.

Wie lange kann man von der Kurzzeitpflege Gebrauch machen?

Grundsätzlich kann Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Das muss nicht innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums erfolgen. Wenn bei Ihnen also zum Beispiel zwei Operationen anstehen, gibt es auch die Möglichkeit, zwei mal vier Wochen Kurzzeitpflege zu nutzen.

Dabei ist allerdings wichtig, dass die Pflegeversicherung pro Kalenderjahr nur einen bestimmten Kostenanteil übernimmt. Diese Kostenbeteiligung der Versicherung kann je nach Aufwand bereits vor Ablauf der acht Wochen aufgebraucht sein. Gerne beraten wir Sie zu den diesbezüglichen Details natürlich auch im persönlichen Gespräch bei uns in Stralsund oder telefonisch.

Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege in Stralsund?

Grundsätzlich trägt die Pflegeversicherung bis zu 1854 Euro pro Kalenderjahr (Stand 2025). Das ist, wenn Sie nicht über eine zusätzliche private Versicherung verfügen, die einen Teil der Kosten trägt, oft etwas zu knapp bemessen.

Je nach persönlicher Situation kann es darüber hinaus weitere Möglichkeiten geben, die Kosten für die Kurzzeitpflege zu stemmen. Insbesondere kann es unter bestimmten Umständen möglich sein, einen Teil des für die sogenannte Verhinderungspflege vorgesehenen Geldes für die Kurzzeitpflege umzuwidmen. Ob das im jeweiligen Fall tatsächlich möglich ist, hängt aber, wie gesagt, von einer Vielzahl von Faktoren ab. Auch das Sozialamt kann, wenn keine nennenswerten finanziellen Reserven vorhanden sind, einen Teil der Kosten tragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen?

Grundsätzlich muss eine Situation vorliegen, die die stationäre Pflege unabdingbar macht. Wenn Sie auch ambulant zu Hause gepflegt werden können, ist das der stationären Aufnahme vorzuziehen. In der Regel ist das erst ab Pflegegrad 2 gegeben. Unter bestimmten Umständen, etwa kurz nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn aus anderen Gründen eine vorübergehende Verschlechterung der Situation eintritt, kann die Kurzzeitpflege aber auch mit niedrigerem Pflegegrad oder sogar ganz ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden.

Pflegeheime und -einrichtungen, die stationäre Kurzzeitpflege anbieten, müssen dafür zertifiziert und zugelassen sein. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, sich im Vorfeld vor Ort ein Bild von der Einrichtung zu machen. Zudem sollte vorab ein Beratungsangebot in Anspuch genommen werden.