Wer trägt die Kosten für die ambulante Pflege?
Die Frage, wer die Kosten für die ambulante Pflege in Stralsund und anderswo trägt, stellt sich vielen Betroffenen und ihren Angehörigen, sobald der Pflegebedarf steigt. Ambulante Pflege bedeutet, dass Pflegebedürftige weiterhin in ihrem eigenen Zuhause leben können, während sie professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst erhalten. Doch die Finanzierung dieser Leistungen ist oft ein zentrales Thema. Grundsätzlich übernehmen die Pflegeversicherung, teilweise auch die Krankenversicherung sowie unter bestimmten Umständen Sozialhilfeträger einen Teil oder sogar die gesamten Kosten.
Leistungen der Pflegeversicherung
Die wichtigste Grundlage bildet die gesetzliche Pflegeversicherung. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann Leistungen der Pflegeversicherung, beispielsweise für einen ambulanten Pflegedienst in Stralsund in Anspruch nehmen. Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Budgets für sogenannte Pflegesachleistungen oder Pflegegeld zur Verfügung. Pflegesachleistungen werden direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet. Das bedeutet: Der Betroffene erhält die notwendige Pflege, ohne selbst Rechnungen begleichen zu müssen. Reicht das Budget der Pflegekasse nicht aus, müssen die darüber hinausgehenden Kosten privat übernommen werden.
Behandlungspflege durch die Krankenkasse
Neben der Pflegeversicherung übernimmt auch die Krankenkasse Kosten, insbesondere wenn es um medizinisch notwendige Leistungen geht. Dazu zählt die sogenannte Behandlungspflege, die vom Hausarzt oder Facharzt verordnet wird. Hierzu gehören zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten, das Anlegen von Verbänden oder die Kontrolle von Blutzuckerwerten. Diese Leistungen sind für die Betroffenen in der Regel kostenfrei, da sie direkt über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Private Zuzahlungen und Eigenanteile
In vielen Fällen reichen die Leistungen von Pflege- und Krankenkassen nicht vollständig aus, um den gesamten Pflegebedarf abzudecken. Dann müssen Betroffene oder deren Angehörige private Zuzahlungen leisten. Diese können insbesondere bei höherem Pflegegrad oder bei umfangreicher hauswirtschaftlicher Unterstützung anfallen. Je nach persönlicher Situation und Umfang der benötigten Leistungen kann dieser Eigenanteil unterschiedlich hoch sein.
Was passiert, wenn man sich die Kosten nicht leisten kann?
Nicht jeder Betroffene ist finanziell in der Lage, Eigenanteile oder zusätzliche Pflegeleistungen aus eigener Tasche zu zahlen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt Unterstützung zu beantragen. Die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII greift dann ein und übernimmt die notwendigen Kosten, sofern kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Dabei prüft das Amt die finanzielle Situation der Betroffenen und in bestimmten Fällen auch die Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtiger Angehöriger.
Kann der Eigenanteil nicht beglichen werden und es wird keine zusätzliche Unterstützung beantragt, hat dies spürbare Folgen. Der Pflegedienst kann dann nur die Leistungen erbringen, die von der Pflege- oder Krankenkasse abgedeckt sind. Das bedeutet, dass Betroffene auf wichtige Hilfe im Alltag verzichten müssten. Dies kann die Lebensqualität erheblich einschränken und im schlimmsten Fall zu einer Gefährdung der eigenen Selbstständigkeit führen.
Fazit: Klare Regelungen schaffen Sicherheit
Die Kosten für ambulante Pflege müssen nicht allein von den Pflegebedürftigen getragen werden. Pflegeversicherung, Krankenkasse und – wenn nötig – das Sozialamt sorgen dafür, dass eine angemessene Versorgung auch dann möglich bleibt, wenn die eigenen finanziellen Mittel begrenzt sind. Wer sich frühzeitig beraten lässt und gemeinsam mit einem Pflegedienst den individuellen Bedarf plant, kann sicherstellen, dass die bestmögliche Pflege zu Hause gewährleistet ist.