Wie hoch ist der Zuschuss bei Pflegegrad 4 für ein Pflegeheim?
Wer in ein Pflegeheim zieht und dort den Pflegegrad 4 hat, erhält von der gesetzlichen Pflegeversicherung einen festen monatlichen Zuschuss. Laut Angaben des Bundesministerium für Gesundheit beträgt dieser Zuschuss bei Pflegegrad 4 derzeit 1.855 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird von der Pflegekasse direkt an das Pflegeheim gezahlt und deckt den pflegebedingten Aufwand – das heißt: die Pflegeleistungen und Betreuung, die durch das Heim erbracht werden.
Welche Kosten bleiben dennoch selbst zu tragen?
Auch wenn der Zuschuss der Pflegeversicherung erheblich ist, deckt er nicht alle Kosten ab, die mit einem Heimplatz anfallen. Neben der Pflegeleistung müssen Bewohnerinnen und Bewohner auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten (z. B. Instandhaltung und Modernisierung des Heims) sowie gegebenenfalls Zusatzleistungen selbst tragen.
Das bedeutet konkret: Der monatliche Gesamtpreis für einen Heimplatz liegt meist deutlich über dem Zuschuss der Pflegekasse. Der Unterschied – also die sogenannte Finanzierungslücke – wird vom Pflegebedürftigen bzw. seinen Angehörigen getragen. Selbiges trifft natürlich auch für Pflegewohnheime in Stralsund zu.
Wer trägt die Differenz zu den Heimkosten?
Zunächst müssen Pflegebedürftige ihre Rente, Einkünfte, Ersparnisse oder weiteres Vermögen einsetzen, um den Eigenanteil zu finanzieren. Falls diese Mittel nicht ausreichen, können unter gewissen Voraussetzungen die Kinder (oder andere unterhaltspflichtige Angehörige) herangezogen werden. Allerdings greift das nur, wenn deren Einkommen ein gesetzlich festgelegtes Maß übersteigt.
Wenn weder die Pflegebedürftigen noch die Angehörigen in der Lage sind, den Eigenanteil zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen. In diesem Fall übernimmt der Sozialhilfeträger die verbliebene Differenz zwischen den Heimkosten und den Leistungen der Pflegeversicherung.
Ein weiterer Aspekt: Abhängig von der Dauer des Aufenthalts im Heim kann die Pflegekasse einen Leistungszuschlag gewähren – dieser reduziert den Eigenanteil für den Pflege‐ und Betreuungsanteil. Zum Beispiel beträgt der Zuschlag nach dem ersten Jahr etwa 15 %, nach dem dritten Jahr bereits 50 % der pflegebedingten Eigenanteile.
Fazit
Für Pflegegrad 4 beträgt der monatliche Zuschuss der Pflegeversicherung zur stationären Pflege derzeit 1.855 Euro. Dieser Betrag reduziert den Teil der Heimkosten, der von der Pflegeleistung abhängt. Dennoch bleibt ein erheblicher Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und Zusatzleistungen. Wer den Eigenanteil nicht selbst tragen kann, hat die Möglichkeit, soziale Hilfe zu beantragen oder unter Umständen Angehörige in die Finanzierung einzubeziehen. Eine frühzeitige Beratung hilft, die finanziellen Verpflichtungen transparent und planbar zu gestalten.
