Am 6. November 2025 hat der Bundestag das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ verabschiedet. Es knüpft an das Pflegekompetenzgesetz aus dem Jahr 2024 an, mit dem sich der Bundestag wegen des Bruchs der damaligen Ampel-Koalition nicht mehr beschäftigte, und verfolgt klare Ziele: Mit dem neuen Gesetz sollen Pflegefachpersonen ihre fachliche Kompetenz stärker einbringen können und es soll zugleich bürokratische Hürden abbauen.
Mehr Kompetenzen und Eigenverantwortung für Pflegefachpersonen
Im Zentrum der Reform steht die Erweiterung des heilkundlichen Handlungsspielraums. Pflegefachpersonen sollen – je nach Ausbildung und Zusatzqualifikationen – eigenständig Aufgaben übernehmen können, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Dazu zählen unter anderem das Management chronischer Erkrankungen, die Versorgung chronischer Wunden und Aufgaben in der Demenzversorgung. Die konkreten Leistungen werden zukünftig in einem Katalog festgelegt sein, der auf Bundesebene bis Mitte 2028 erarbeitet werden soll.
Beispielsweise entsteht für unseren ambulanten Pflegedienst in Stralsund mit der neuen Regelung die Möglichkeit, Versorgungsverläufe zukünftig stärker aus einer Hand zu organisieren. Wenn qualifizierte Pflegefachpersonen dank der Reform definierte Tätigkeiten eigenverantwortlich übernehmen dürfen, lassen sich im besten Fall Wege verkürzen, Doppeluntersuchungen vermeiden und Rückfragen schneller klären – und damit die knappen Personalressourcen in der Versorgung Pflegebedürftiger effizienter einsetzen. Langfristig zielt das Gesetz darauf ab, die ambulante Pflege in Stralsund und anderswo als eigenständigen Heilberuf mit klar definierten Zuständigkeiten zu etablieren und die Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten zu verbessern.
Entbürokratisierung im Pflegealltag
Der zweite große Bestandteil des neuen Gesetzes ist der Abbau übermäßiger Bürokratie. Die Dokumentations- und Informationspflichten in der Langzeitpflege werden überprüft, vereinfacht oder – wenn möglich – ganz gestrichen. Ziel ist, die Pflegedokumentation zukünftig auf das notwendige Maß zu begrenzen, ohne die Qualitätssicherung zu gefährden. Der Gesetzgeber geht von einer deutlichen Entlastung beim Bürokratieaufwand für Bürger, Einrichtungen und Sozialversicherungsträger aus. Der Nationale Normenkontrollrat, der neue Gesetze auf ihre Bürokratiebelastung und Praxistauglichkeit prüft, beziffert die möglichen Einsparungen in seiner Stellungnahme auf mehrere Hunderttausend Stunden pro Jahr.
Für Pflegedienste bedeutet das weniger formale Berichtspflichten, stärker standardisierte Verfahren und damit die Möglichkeit, interne Abläufe zu verschlanken. Wo heute noch parallele Dokumentationssysteme bestehen, sollen künftig einheitlichere Vorgaben gelten. Jede Minute, die nicht für Formulare, Checklisten, Nachweispflichten und ähnlichen bürokratischen Aufwand benötigt wird, steht dann wieder für die direkte Pflege zur Verfügung.
Auch die Pflegeberatung wird neu geordnet. Zuständigkeiten, Qualifikationsanforderungen und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Pflegekassen und anderen Trägern werden mit dem neuen Gesetz präzisiert. Damit sollen die Beratung und die Antragstellung für Pflegebedürftige nachvollziehbarer und weniger fehleranfällig werden.
Neue Versorgungsformen und Chancen für die häusliche Pflege
Parallel dazu stärkt das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ gemeinschaftliche Wohnformen und ambulant betreute Wohngruppen, wie beispielsweise Wohngemeinschaften, Betreutes Wohnen oder Pflegewohnheime. Im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) werden neue Regelungen zu Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen und zur Förderung regionaler Netzwerke verankert. Außerdem sollen Kommunen und Pflegekassen zukünftig enger zusammenarbeiten, um die Pflegeplanung vor Ort besser aufeinander abzustimmen.
Für die häusliche Versorgung eröffnet das zusätzliche Möglichkeiten. Pflegedienste können sich stärker in vernetzte Strukturen einbringen, etwa in gemeinschaftlichen Wohnprojekten oder die ambulante Wohnassistenz, die eine Alternative zum klassischen Pflegeheim darstellen. Klare rechtliche Rahmenbedingungen für Verträge zur pflegerischen Versorgung schaffen Planungssicherheit für Kostenträger, Pflegedienst und Angehörige.
Insgesamt setzt das Gesetz klare Signale: Pflegefachpersonen erhalten mehr Vertrauen – und mehr Verantwortung. Die Pflegestrukturen werden flexibler und Bürokratie soll spürbar sinken. Für ambulante und stationäre Einrichtungen entsteht damit die Möglichkeit, Zeit und Ressourcen gezielter dort einzusetzen, wo sie am wichtigsten sind – bei den pflegebedürftigen Menschen.
