Die stationäre Pflege in einem der Pflegeheime in Stralsund bietet Pflegebedürftigen die bestmögliche Unterstützung und Betreuung. Die schlechte Nachricht: Die Kosten für einen solchen Pflegeheimplatz sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Bei den meisten Pflegebedürftigen reicht die monatliche Rente nicht, um diese Kosten zu decken. Die gute Nachricht aber: Die Pflegekasse zahlt beim Pflegegrad 2 einen monatlichen Festzuschuss von 805 Euro zu den Pflegekosten. Dennoch ist der Eigenanteil vergleichsweise hoch. Erfahren Sie, mit welchen Kosten für einen Pflegeplatz Sie rechnen müssen und welche Möglichkeiten der Unterstützung Sie in Anspruch nehmen können.
So hoch sind die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim
Wie viel Sie monatlich für einen Platz im Pflegeheim zahlen müssen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Je nach Bundesland, Region und Einrichtung verbleibt ein Eigenanteil zwischen 2.900 und 4.500 Euro; eine Summe, die sich kaum ein Rentner allein von seiner Rente leisten kann. Die meisten Senioren müssen demnach an Ihre Ersparnisse gehen. Dabei gibt es einen sogenannten Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro. Dieser muss von Ihnen nicht für die Heimkosten eingesetzt werden. Wer kein Vermögen hat, kann sich an das Sozialamt wenden. Positiv ist jedoch: Je länger Sie im Pflegeheim wohnen, desto geringer fällt Ihr monatlicher Eigenanteil aus. Diese Staffelung sieht wie folgt aus:
- Nach einem Jahr: Reduzierung des Pflege-Eigenanteils um 15%
- Nach zwei Jahren: Reduzierung des Pflege-Eigenanteils um 30%
- Nach drei Jahren: Reduzierung des Pflege-Eigenanteils um 50%
- Nach vier Jahren: Reduzierung des Pflege-Eigenanteils um 75%
Wie kann ich eine Unterstützung beantragen?
Der bundesweite Durchschnitt für den Eigenanteil liegt im ersten Jahr bei 3.245 Euro. Der Großteil der Senioren muss demnach auf Erspartes zurückgreifen, denn die Rente genügt in den wenigsten Fällen. Sie können sich aber auch anderweitig Unterstützung holen. Ihre Kinder müssen nur dann zahlen, wenn Sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben. Reicht Ihr eigenes Vermögen nicht aus, können Sie beim zuständigen Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen. In den drei Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein gibt es eine weitere Unterstützung: das Pflegewohngeld. Wie hoch dieser kleine Zuschuss ist, ist wiederum abhängig von Ihrem vorhandenen Vermögen. Eine Besonderheit: Den Antrag auf das Pflegewohngeld müssen Sie jedes Jahr neu beim zuständigen Sozialamt stellen. Aufgrund der steigenden Inflation und höherer Energiepreise gibt es seit dem Jahr 2023 für alle Pflegeheimbewohner einen weiteren Zuschuss, das Wohngeld plus. Dieses erhalten Sie allerdings nur dann, wenn Sie keine weiteren Leistungen vom Staat wie die Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege beziehen. Die Höhe dieses Wohngelds, das bei der örtlichen Wohngeldstelle beantragt werden kann, ist vom Mietniveau in der jeweiligen Region abhängig.
Fazit
Die nicht unerheblichen Kosten für einen Pflegeheimplatz setzen sich zusammen aus Kosten für die Unterbringung und Verpflegung, Kosten für die Pflege und Miete für das Zimmer. Diese monatlichen Kosten übersteigen die Renteneinnahmen der meisten Senioren um ein Vielfaches. Doch keine Angst: Wenn ein entsprechender Bedarf vorliegt, müssen Sie auf die umfassende Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim nicht verzichten. Reicht Ihr Vermögen nicht aus, um die Heimkosten zu decken, springt das Sozialamt ein.
