Ambulante Pflegekosten

28.03.2025

Ambulante Pflegekosten – welche Kosten entstehen und wer sie trägt

Die ambulante Pflege in Stralsund und anderswo ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu leben, während sie professionelle Unterstützung erhalten. Doch wie hoch sind ambulante Pflegekosten, und wer übernimmt sie? In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte der ambulanten Pflegekosten beleuchtet.

Welche Leistungen umfasst die ambulante Pflege?

Unser ambulante Pflegedienst in Stralsund bieten eine Vielzahl von Leistungen an, die individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Dazu gehören:

  • Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation und Ernährung.
  • Behandlungspflege: Medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutzuckermessung oder Injektionen, die vom Arzt verordnet werden.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung im Haushalt, z. B. Reinigung, Wäschepflege, Einkäufe oder Essenszubereitung.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Hilfe bei Alltagsaktivitäten, Begleitung bei Spaziergängen oder Freizeitgestaltung.

Welche Kosten entstehen für die ambulante Pflege?

Die Kosten für die ambulante Pflege hängen von der Art und dem Umfang der benötigten Leistungen ab. Es gibt verschiedene Kostenbereiche:

  1. Kosten für die Grundpflege: Diese variieren je nach Pflegedienst und der Häufigkeit der Einsätze. Die Pflegekasse übernimmt hier, abhängig vom Pflegegrad, bestimmte Pauschalen.
  2. Kosten für die Behandlungspflege: Diese Leistungen werden ärztlich verordnet und in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
  3. Kosten für hauswirtschaftliche Versorgung: Falls diese nicht von der Pflegekasse übernommen werden, müssen Betroffene oder Angehörige sie selbst finanzieren.
  4. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Je nach Pflegegrad stehen monatliche Beträge zur Verfügung, die für diese Leistungen genutzt werden können.

Wer trägt ambulante Pflegekosten?

Die Finanzierung der ambulanten Pflege erfolgt durch verschiedene Kostenträger. In Frage kommen die Pflegekasse, die Krankenkasse, die Sozialhilfe oder auch private Zuzahlungen.

Die Pflegekasse

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) erhalten finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad folgende Beträge für ambulante Pflegedienste (Stand 2024):

  • Pflegegrad 1: Anspruch auf den Entlastungsbetrag (125 € monatlich)
  • Pflegegrad 2: 761 € monatlich
  • Pflegegrad 3: 1.432 € monatlich
  • Pflegegrad 4: 1.778 € monatlich
  • Pflegegrad 5: 2.200 € monatlich

Diese Beträge können für professionelle Pflegedienste genutzt werden. Wird ein Teil der Pflege durch Angehörige übernommen, kann das Pflegegeld in Anspruch genommen werden.

Die Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungspflege, sofern sie medizinisch notwendig ist. Dazu gehören z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe oder Injektionen. Diese Kosten werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Der Entlastungsbetrag

Zusätzlich haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 €, der für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden kann.

Private Zuzahlungen

Falls die Pflegekosten die Leistungen der Pflegekasse übersteigen, müssen Betroffene oder ihre Angehörigen die Differenz selbst tragen. Alternativ kann eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden, um entstehende Kosten abzudecken.

Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege)

Falls Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst aufbringen können, gibt es die Möglichkeit, beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen. Hierbei wird das Einkommen und Vermögen der betroffenen Person geprüft.

Fazit

Die ambulante Pflege ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige, die weiterhin in ihrem eigenen Zuhause leben möchten und nicht in eines des Pflegewohnheime in Stralsund ziehen wollen. Die Kosten für ambulante Pflegeleistungen sind von verschiedenen Faktoren abhängig und können teilweise von der Pflegekasse, der Krankenkasse oder Sozialleistungen übernommen werden. Um finanzielle Belastungen zu minimieren, sollten Pflegebedürftige und Angehörige frühzeitig alle verfügbaren Leistungen beantragen und sich professionell beraten lassen.