Betreutes Wohnen für junge Menschen

24.06.2026

Betreutes Wohnen für junge Menschen in der Hansestadt Stralsund

Das betreute Wohnen für junge Menschen ist eine wichtige Unterstützungsform der Jugendhilfe. Wenn ein Verbleib in der Herkunftsfamilie nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, bietet sie Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein sicheres und strukturiertes Lebensumfeld. In unserer Einrichtung in der Hansestadt Stralsund werden junge Menschen nicht nur untergebracht, sondern auch im Alltag begleitet, gefördert und, sofern möglich auf ein eigenständiges Leben vorbereitet. Dabei sind die Gründe für eine Unterbringung im betreuten Wohnen sehr vielfältig. Oft liegen schwierige familiäre Verhältnisse vor: etwa durch Vernachlässigung, psychische und/oder physische Gewalt oder massive Konflikte im Elternhaus. Auch eine fehlende oder stark eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der Eltern kann ein Auslöser für die Unterbringung sein. Darüber hinaus spielen aber auch häufig soziale Probleme eine Rolle. Dazu gehören Wohnungslosigkeit, Schulabbruch, Suchtproblematiken oder psychische Erkrankungen der Jugendlichen selbst. Insbesondere bei bestehenden Erkrankungen oder Einschränkungen können auch Pflegewohnheime in Stralsund ein mögliche Anlaufpunkt sein. Des Weiteren können junge Volljährige, die aus der Jugendhilfe entlassen wurden, im Rahmen einer Verselbstständigung weiterhin betreut werden.

Die Finanzierung und die finanzielle Unterstützung

In der Regel erfolgt die Finanzierung des betreuten Wohnens in Stralsund über die öffentliche Jugendhilfe. Rechtsgrundlage ist dabei vor allem das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sofern ein entsprechender Hilfebedarf festgestellt wurde, übernimmt das zuständige Jugendamt die Kosten entweder überwiegend oder vollständig. Für junge Volljährige kommt dagegen in erster Linie die Hilfe für junge Erwachsene nach § 41 SGB VIII in Betracht. Je nach individueller Situation können unter Umständen ergänzend Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) oder SGB XII (Sozialhilfe) in Anspruch genommen werden: etwa zur Sicherung des Lebensunterhalts. Sofern sich die jungen Menschen in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden, spielen zudem in vielen Fällen Ausbildungsförderungen wie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) eine Rolle. Allerdings prüft man dann zunächst, welche Leistung vorrangig ist und wie eine sinnvolle Kombination der Unterstützungsleistungen aussehen kann.

Die Voraussetzungen und das sogenannte Hilfeplanverfahren

Für die Inanspruchnahme der Hilfe ist eine festgestellte erzieherische oder soziale Hilfebedürftigkeit Voraussetzung. Diese wird durch das zuständige Jugendamt im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII geprüft und auch regelmäßig kontrolliert. Man erstellt dabei gemeinsam mit dem jungen Menschen, den Sorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung einen individuellen Förderplan. Bei Geflüchteten ist zudem ein gesicherter Aufenthaltsstatus oder eine Duldung erforderlich. Insgesamt bietet das betreute Wohnen den jungen Menschen nicht nur einen Wohnraum, sondern auch einen stabilen Rahmen für die weitere persönliche Entwicklung, Bildung sowie die gesellschaftliche Teilhabe. Das alles sind bedeutende und unverzichtbare Schritte auf dem Weg in ein selbstständiges und unabhängiges Leben. Unsere Einrichtung für betreutes Wohnen in Stralsund leistet damit nicht nur einen wertvollen Beitrag zur sozialen Integration, sondern auch zur nachhaltigen Förderung der jungen Menschen in der Region.