Der Begriff „Tagespflege“
Werden Menschen pflegebedürftig, so bietet die Tagespflege Stralsund oder in anderen Städten eine Möglichkeit, verlässliche Betreuung zu gewährleisten und gleichzeitig die Angehörigen der pflegebedürftigen Person zu entlasten. Tagespflege kann auf unterschiedliche Weise in Anspruch genommen werden und wird oft als „teilstationär“ definiert.
„Teilstationär“ bedeutet, dass die pflegebedürftigen Menschen tagsüber stationär in einer Einrichtung betreut werden und die Familienmitglieder so die Zeit finden, ihrer Arbeit nachzugehen oder Termine wahrzunehmen. Den Rest des Tages leben die Pflegebedürftigen dann weiterhin im eigenen Zuhause. Dies kann auch vorübergehend erforderlich sein für einen Zeitraum, in dem die ambulante Pflege in Stralsund noch nicht organisiert werden konnte. In den meisten Städten gibt es vielfältige Angebote, die jedoch meistens an Seniorenheime angeschlossen sind.
Welche Dienstleistungen umfasst die Tagespflege Stralsund?
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung, die Ihnen zeigt, welche Dienstleistungen die Tagespflege im Allgemeinen umfasst. Alle Angebote fokussieren sich dabei auf die erfolgreiche Alltagsbewältigung sowie auf die physische und kognitive Förderung. Dazu zählen beispielsweise:
• Hygiene/Grundpflege
• (gemeinsames) Essen
• eventuelle Fahrdienste
• Begleitung zu Terminen und im Alltag (z.B. Friseur, Fußpflege)
• Einkauf und kleine hauswirtschaftliche Tätigkeiten
• Soziales und Freizeitgestaltung
• Kreatives
• wenn möglich und gewünscht: körperliche Betätigung/Übungen
• Beratung bei medizinischen Fragen + kleinere Behandlungen (z.B. Insulininjektionen, Wundversorgung)
• Gedächtnistraining
• Spaziergänge
• Besuch von Gottesdiensten
Die Betreuung in der Tagespflege Stralsund soll pflegebedürftigen Personen dabei helfen, den Alltag so gut wie möglich zu bewältigen. Deswegen stehen bei allen Angeboten die Wünsche der Pflegebedürftigen im Vordergrund, wodurch das Angebot und der Betreuungsbedarf sich stetig ändern und je nach Wunsch angepasst werden können.
Welche Personen können Tagespflege in Anspruch nehmen?
Wenn Sie sich fragen, welche Personen die oben genannten Dienstleistungen in Anspruch nehmen können, finden Sie hier eine kurze Übersicht:
• alle pflegebedürftigen Personen im Sinne des § 14 SGB XI ab Pflegegrad 2
• alle pflegebedürftigen Personen, deren Betreuung durch Angehörige oder einen Pflegedienst in Stralsund oder einer anderen Stadt nicht ausreichend sichergestellt werden kann
• alle pflegebedürftigen Personen, die nur stundenweise betreut werden müssen
Wie wird die Tagespflege finanziert und kann ich mir das leisten?
Wird ein Angehöriger/eine Angehörige pflegebedürftig, so stellt sich fast immer die Frage nach der Finanzierung. Sowohl die Pflegekasse als auch einige mögliche Anträge zur finanziellen Entlastung unterstützen Sie bei diesem Thema
• Bezuschussung durch die Pflegekasse (Teil der Pflegeversicherung)
• Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Pflegegrad der zu betreuenden Person
• ohne Pflegegrad: Privatzahlung möglich
• Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB XI
• Kosten unterschiedlich, je nach Anzahl der Betreuungstage
Eine passende Einrichtung finden
Ihre Pflegekasse oder der zuständige Pflegeberater können Ihnen auf der Suche nach einem geeigneten Platz in der Tagespflege helfen. Erhalten Sie ein Angebot von einer Einrichtung, so scheuen Sie sich nicht, diese vorab zu besuchen, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Nehmen Sie, wenn möglich, die pflegebedürftige Person zu diesem Termin mit.