Wie hoch ist der Zuschuss bei Pflegegrad 2 für ein Pflegeheim?
Wer einen Angehörigen in einem Pflegeheim oder einem Pflegewohnheim in Stralsund unterbringen möchte, stellt sich schnell die Frage, welche Kosten übernommen werden und wie hoch der Zuschuss bei einem anerkannten Pflegegrad ist. Für ein Pflegeheim ist insbesondere der Pflegegrad 2 relevant, wenn ein mittlerer Unterstützungsbedarf besteht. Doch wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung, und wer trägt die restlichen Kosten, die über den Zuschuss hinausgehen?
Zuschuss der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen festen monatlichen Zuschuss für die stationäre Versorgung in einem Pflegeheim. Dieser Zuschuss beträgt derzeit 770 Euro pro Monat (Stand 2025). Er ist zweckgebunden und wird direkt an das Pflegeheim gezahlt, sodass die Angehörigen oder die Betroffenen den Betrag nicht selbst überweisen müssen. Wichtig zu wissen ist, dass es sich hierbei um einen festen Betrag handelt – unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Heimkosten sind.
Gesamtkosten im Pflegeheim
Die Gesamtkosten eines Pflegeheims setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- den pflegebedingten Aufwendungen,
- den Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
- sowie möglichen Investitionskosten des Heimes.
Während die Pflegeversicherung mit ihrem Zuschuss die pflegebedingten Kosten anteilig abdeckt, müssen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten immer von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst gezahlt werden. Diese Beträge sind in jedem Pflegeheim unterschiedlich und können mehrere hundert bis über tausend Euro im Monat ausmachen.
Wer trägt die Differenz zu den Kosten des Pflegeheims?
Da der Zuschuss der Pflegeversicherung die tatsächlichen Heimkosten nicht vollständig deckt, entsteht eine Finanzierungslücke. Diese Differenz muss zunächst vom Pflegebedürftigen selbst übernommen werden. In der Regel werden dafür die Rente, eigene Ersparnisse oder andere Einkommen herangezogen. Reichen diese Mittel nicht aus, können unter Umständen auch unterhaltspflichtige Angehörige – in erster Linie Kinder – finanziell herangezogen werden.
Sollten die eigenen finanziellen Möglichkeiten und die der Angehörigen nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, Sozialhilfe in Form der „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt zu beantragen. Dieses übernimmt dann die nicht gedeckten Kosten, sodass auch Menschen mit geringem Einkommen eine angemessene Versorgung im Pflegeheim erhalten.
Fazit: Pflegegrad 2 deckt nur einen Teil der Heimkosten
Der Zuschuss der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2 beläuft sich auf 770 Euro monatlich. Dieser Betrag reduziert die pflegebedingten Kosten, reicht jedoch nicht aus, um die Gesamtkosten eines Pflegeheims vollständig zu decken. Die verbleibenden Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst getragen werden. Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, springt das Sozialamt ein, sodass eine Versorgung auch dann gewährleistet bleibt.