Zuschuss Pflegegrad 3 Pflegeheim

15.10.2025

Wie hoch ist der Zuschuss bei Pflegegrad 3 zu einer Unterbringung im Pflegeheim?

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, stellt sich für viele Familien die Frage, wie die entstehenden Kosten im Pflegeheim gedeckt werden können. Besonders bei Pflegegrad 3 ist der Unterstützungsbedarf bereits erheblich – und mit ihm steigen auch die monatlichen Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung. Glücklicherweise übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten, doch der Zuschuss für ein Pflegeheim bei Pflegegrad 3 deckt nicht alle Ausgaben ab. Es bleibt in den meisten Fällen ein Eigenanteil, der vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen getragen werden muss.

Zuschuss der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3

Wer Pflegegrad 3 hat, erhält im Pflegeheim einen monatlichen Zuschuss von 1.262 Euro durch die Pflegeversicherung (Stand: 2025). Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und gilt bundesweit einheitlich. Der Zuschuss fließt direkt an das jeweilige Pflegeheim oder Pflegewohnheim in Stralsund, um den sogenannten „pflegebedingten Aufwand“ zu finanzieren – also die eigentliche pflegerische Versorgung, die durch qualifiziertes Personal erbracht wird.

Zu den pflegebedingten Aufwendungen gehören etwa die Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder bei medizinisch-pflegerischen Maßnahmen. Die Pflegeversicherung übernimmt jedoch nicht die gesamten Heimkosten, sondern ausschließlich diesen Anteil, der auf die Leistungen eines Pflegedienstes in Stralsund entfällt.

Welche Kosten bleiben selbst zu tragen?

Neben den pflegebedingten Kosten fallen im Pflegeheim weitere Ausgaben an, die vom Bewohner selbst oder seinen Angehörigen getragen werden müssen. Dazu gehören:

  • Unterkunft und Verpflegung: Diese Kosten decken die Ausgaben für das Zimmer, die Mahlzeiten, Reinigung und Energie ab.
  • Investitionskosten: Das sind Kosten für Instandhaltung, Gebäudeabschreibung und Modernisierung des Heims.
  • Individuelle Zusatzleistungen: Dazu können Friseurtermine, spezielle Freizeitangebote oder andere freiwillige Leistungen gehören.

Die tatsächlichen monatlichen Eigenanteile können je nach Einrichtung stark variieren, liegen in Deutschland jedoch häufig zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Monat, teilweise auch darüber. In Stralsund und anderen Städten Mecklenburg-Vorpommerns bewegen sich die Eigenanteile im Pflegeheim meist im mittleren Bereich dieser Spanne.

Wer trägt die Differenz, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht?

Wenn die Rente, Pflegezuschüsse und eigenes Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegeheimkosten zu decken, besteht die Möglichkeit, „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt zu beantragen. Diese Leistung ist Teil der Sozialhilfe und soll sicherstellen, dass jeder Mensch die notwendige Pflege erhält – unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten.

Das Sozialamt prüft in diesem Fall die finanzielle Situation des Pflegebedürftigen und gegebenenfalls auch die seiner Kinder. Erst wenn das Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Freibeträge liegt, übernimmt der Staat die Differenz zwischen den tatsächlichen Heimkosten und den Leistungen der Pflegeversicherung.

Wichtig ist: Kinder werden nur dann herangezogen, wenn ihr jährliches Einkommen über 100.000 Euro brutto liegt. Für die meisten Familien bedeutet das, dass sie keine zusätzliche finanzielle Belastung tragen müssen, wenn die eigenen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen.

Fazit

Bei Pflegegrad 3 beteiligt sich die Pflegeversicherung mit einem festen Zuschuss von 1.262 Euro pro Monat an den Kosten im Pflegeheim. Da dieser Betrag in der Regel nicht ausreicht, um alle Aufwendungen zu decken, muss der Bewohner den verbleibenden Eigenanteil selbst tragen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, springt die Sozialhilfe ein und übernimmt die restlichen Kosten.

Ein frühzeitiges Beratungsgespräch – etwa bei einem Pflegedienst oder einer Pflegeberatungsstelle in Stralsund – hilft, die finanzielle Situation realistisch einzuschätzen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. So kann sichergestellt werden, dass die Pflege auch im Heim in Würde, Sicherheit und ohne unnötige Belastungen gewährleistet bleibt.