Kosten im Pflegeheim bei Pflegegrad 5 – Wer zahlt und welche Zuschüsse gibt es?
Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen aufgrund schwerster Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit eine besonders intensive pflegerische Betreuung. Häufig ist eine Versorgung zu Hause nur noch eingeschränkt möglich, sodass der Umzug in eines unserer Pflegeheime in Stralsund die beste Lösung darstellt. Viele Betroffene und Angehörige stellen sich dabei die Frage: Wie hoch sind die Kosten im Pflegeheim bei Pflegegrad 5 und wer übernimmt diese Ausgaben?
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten in einem Pflegeheim entstehen, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Was kostet ein Pflegeheimplatz bei Pflegegrad 5?
Die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Obwohl Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, müssen sie in den meisten Fällen einen Eigenanteil tragen.
Die monatlichen Gesamtkosten eines Pflegeheimplatzes liegen in Deutschland durchschnittlich zwischen 4.000 und 6.000 Euro pro Monat. In einzelnen Regionen oder bei besonderen Komfortleistungen können die Kosten auch darüber liegen. Zu den Kosten gehören:
- Pflegekosten
- Kosten für Unterkunft
- Verpflegungskosten
- Investitionskosten des Pflegeheims
- Eventuelle Zusatzleistungen
Die genaue Höhe hängt von der Einrichtung, dem Bundesland und dem individuellen Leistungsangebot ab.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5?
Bei einer vollstationären Pflege zahlt die Pflegekasse einen festen Leistungsbetrag direkt an das Pflegeheim. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 beträgt die Leistung derzeit:
- 2.096 Euro pro Monat
Dieser Betrag wird direkt mit dem Pflegeheim verrechnet und reduziert die von den Bewohnern zu tragenden Kosten.
Wichtig zu wissen: Die Pflegeversicherung übernimmt nicht sämtliche Kosten eines Pflegeheims. Unterkunft, Verpflegung und weitere Kostenbestandteile müssen grundsätzlich selbst finanziert werden.
Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?
In deutschen Pflegeheimen wird ein sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) erhoben. Das bedeutet:
- Bewohner eines Pflegeheims zahlen innerhalb derselben Einrichtung unabhängig vom Pflegegrad denselben pflegebedingten Eigenanteil.
- Pflegegrad 5 führt daher nicht automatisch zu einem höheren Eigenanteil als Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3.
- Die höheren Pflegekosten werden durch die höheren Leistungen der Pflegeversicherung ausgeglichen.
Zusätzlich zum Eigenanteil fallen weiterhin Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen an.
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Der tatsächlich zu zahlende Eigenanteil variiert je nach Pflegeheim und Region. Deutschlandweit liegt die durchschnittliche monatliche Eigenbelastung häufig zwischen:
- 2.500 Euro und 3.500 Euro pro Monat
In einigen Regionen können die Kosten darüber oder darunter liegen. Vor der Entscheidung für ein Pflegeheim sollten Angehörige deshalb immer einen detaillierten Kostenplan anfordern.
Leistungszuschlag der Pflegeversicherung reduziert die Kosten
Um Pflegebedürftige finanziell zu entlasten, gewährt die Pflegeversicherung zusätzliche Zuschläge auf den pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim.
Zuschläge auf den pflegebedingten Eigenanteil
- Im ersten Jahr: 15 %
- Im zweiten Jahr: 30 %
- Im dritten Jahr: 50 %
- Ab dem vierten Jahr: 75 %
Der Zuschlag wird automatisch berücksichtigt und muss nicht gesondert beantragt werden. Dadurch sinkt die finanzielle Belastung mit zunehmender Aufenthaltsdauer deutlich.
Wer trägt die verbleibenden Kosten?
Grundsätzlich muss die pflegebedürftige Person die verbleibenden Heimkosten selbst bezahlen. Zur Finanzierung werden zunächst folgende Einkünfte herangezogen:
- Gesetzliche oder private Rente
- Pensionen
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge
- Sonstige Einkünfte
- Vorhandenes Vermögen
Reichen diese Mittel aus, werden die Heimkosten daraus beglichen.
Was passiert, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen?
Können die Heimkosten nicht vollständig bezahlt werden, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen. Diese Leistung wird vom zuständigen Sozialamt gewährt.
Die Hilfe zur Pflege übernimmt die nicht gedeckten Heimkosten, sofern:
- Einkommen nicht ausreicht
- verwertbares Vermögen weitgehend aufgebraucht ist
- die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Das Sozialamt prüft die finanzielle Situation sorgfältig, bevor eine Bewilligung erfolgt.
Müssen Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern zahlen?
Seit der Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes werden Kinder nur noch in bestimmten Fällen finanziell herangezogen. Eine Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich nur dann, wenn:
- das jährliche Bruttoeinkommen eines Kindes über 100.000 Euro liegt
Liegt das Einkommen darunter, erfolgt in der Regel keine Beteiligung an den Pflegeheimkosten.
Wie beantragt man Unterstützung für die Pflegeheimkosten?
Schritt 1: Pflegegrad feststellen lassen
Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).
Schritt 2: Pflegeheim auswählen
Nach Auswahl eines Pflegeheims erstellt die Einrichtung eine Kostenübersicht und informiert über die voraussichtlichen Eigenanteile.
Schritt 3: Leistungen der Pflegekasse nutzen
Die Pflegekasse übernimmt nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen automatisch den Leistungsbetrag für die stationäre Pflege.
Schritt 4: Hilfe zur Pflege beantragen
Falls Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Benötigt werden in der Regel:
- Rentenbescheide
- Kontoauszüge
- Vermögensnachweise
- Pflegegradbescheid
- Heimvertrag
- Nachweise über weitere Einkünfte
Eine frühzeitige Antragstellung ist empfehlenswert, um Finanzierungslücken zu vermeiden.
Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Neben Leistungen der Pflegeversicherung und Sozialhilfe können weitere Finanzierungsquellen genutzt werden:
- Private Pflegezusatzversicherung
- Betriebliche Pflegezusatzversicherung
- Leistungen aus einer Pflege-Rentenversicherung
- Unterstützung durch Familienangehörige
- Verwendung von Vermögen oder Immobilienerlösen
Eine individuelle Beratung kann helfen, die passende Finanzierungslösung zu finden.
Fazit: Pflegeheimkosten bei Pflegegrad 5 frühzeitig planen
Die Kosten für ein Pflegeheim bei Pflegegrad 5 liegen häufig zwischen 4.000 und 6.000 Euro monatlich. Die Pflegekasse übernimmt davon derzeit bis zu 2.096 Euro pro Monat für die vollstationäre Pflege. Zusätzlich reduzieren Leistungszuschläge den pflegebedingten Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer.
Trotzdem verbleibt meist ein erheblicher Eigenanteil. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege einspringen. Eine frühzeitige Information über die verfügbaren Zuschüsse und Unterstützungsmöglichkeiten hilft Betroffenen und Angehörigen dabei, die Finanzierung der stationären Pflege langfristig sicherzustellen.
