Kosten Pflegegrad 3

29.09.2026

Kosten bei Pflegegrad 3: Welche Kosten entstehen und wer zahlt?

Welche Kosten entstehen bei Pflegegrad 3 und wie hoch ist die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse? Diese Fragen stellen sich viele Pflegebedürftige und Angehörige, wenn nach der Einstufung in Pflegegrad 3 die weitere Versorgung organisiert werden muss. Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Je nach persönlicher Situation kann die Pflege zu Hause durch Angehörige, unseren ambulanten Pflegedienst in Stralsund, in einer Tagespflege oder in einem Pflegeheim erfolgen.

Die tatsächlichen Kosten bei Pflegegrad 3 hängen deshalb wesentlich davon ab, welche Form der Pflege gewählt wird und wie umfangreich die benötigte Unterstützung ist. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, allerdings handelt es sich bei den meisten Leistungen um gesetzlich festgelegte Höchstbeträge. Weitere Kosten können als Eigenanteil bei der pflegebedürftigen Person verbleiben.

Wie hoch sind die Kosten bei Pflegegrad 3?

Eine pauschale Antwort auf die Frage nach den Kosten bei Pflegegrad 3 gibt es nicht. Bei der ambulanten Pflege in Stralsund entstehen beispielsweise Kosten für die regelmäßige Unterstützung durch einen Pflegedienst. Bei der stationären Pflege fallen dagegen unter anderem Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten an.

Bei Pflegegrad 3 stehen 2026 unter anderem folgende Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung:

  • 599 Euro Pflegegeld pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen
  • bis zu 1.497 Euro monatlich für ambulante Pflegesachleistungen
  • bis zu 131 Euro monatlich als Entlastungsbetrag
  • bis zu 1.357 Euro monatlich für Tages- oder Nachtpflege
  • 1.319 Euro monatlich für die pflegebedingten Aufwendungen bei vollstationärer Pflege
  • bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds

Diese Beträge zeigen, dass die Pflegekasse einen erheblichen Teil der notwendigen Pflege finanzieren kann. Sie decken jedoch nicht automatisch sämtliche Kosten ab.

Kosten für die ambulante Pflege bei Pflegegrad 3

Wer trotz Pflegegrad 3 zu Hause wohnen bleiben möchte, kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Die Kosten richten sich nach den tatsächlich vereinbarten und erbrachten Leistungen. Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegekasse für ambulante Pflegesachleistungen bis zu 1.497 Euro pro Monat.

Zu den möglichen Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes gehören beispielsweise:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Mobilität
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung

Übersteigen die Kosten des Pflegedienstes den monatlichen Leistungsbetrag der Pflegekasse, muss der darüber hinausgehende Betrag grundsätzlich selbst getragen werden. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn der Versorgung einen individuellen Kostenvoranschlag des Pflegedienstes einzuholen.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Wenn Angehörige oder andere private Pflegepersonen die Pflege zu Hause übernehmen, besteht bei Pflegegrad 3 Anspruch auf 599 Euro Pflegegeld monatlich. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann zur Unterstützung der häuslichen Pflege verwendet werden.

Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können außerdem miteinander kombiniert werden. Diese sogenannte Kombinationsleistung ist beispielsweise sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig zum Einsatz kommt.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3

Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 in häuslicher Pflege einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich erhalten. Das entspricht bis zu 1.572 Euro im Jahr. Der Betrag ist zweckgebunden und kann unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und bestimmte Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Nicht verbrauchte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen in spätere Monate beziehungsweise in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Der Entlastungsbetrag kann damit helfen, die Kosten für zusätzliche Unterstützung im Alltag zu reduzieren.

Kosten bei Pflegegrad 3 im Pflegeheim

Bei einer vollstationären Versorgung in einem Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026 einen monatlichen Betrag von 1.319 Euro für die pflegebedingten Aufwendungen.

Die tatsächlichen Heimkosten sind jedoch höher. Neben den pflegebedingten Aufwendungen können insbesondere folgende Kosten entstehen:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten der Einrichtung
  • Kosten für bestimmte Zusatzleistungen
  • der verbleibende Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen

Der Eigenanteil kann deshalb von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich ausfallen. Wer einen Pflegeplatz sucht, sollte sich vor Vertragsabschluss eine detaillierte Kostenaufstellung geben lassen und prüfen, welcher Betrag monatlich selbst zu finanzieren ist.

Allerdings reduziert sich der Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen durch einen Zuschuss der Pflegekasse, der von der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim abhängt. Er beträgt ab dem ersten Monat 15 Prozent, nach zwölf Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent des jeweiligen Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

Kosten für Tagespflege bei Pflegegrad 3

Die Tagespflege kann eine Alternative oder Ergänzung zur häuslichen Pflege sein. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben hierfür 2026 Anspruch auf bis zu 1.357 Euro monatlich. Die Leistung kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und Pflegegeld genutzt werden.

Bei der Tagespflege übernimmt die Pflegeversicherung grundsätzlich die pflegebedingten Aufwendungen im Rahmen des Leistungsbetrags. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie bestimmte Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich selbst getragen werden. Auch mögliche zusätzliche Transportkosten sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung: Weitere Zuschüsse

Bei Pflegegrad 3 können weitere Zuschüsse und Leistungen dazu beitragen, die finanziellen Belastungen der Pflege zu reduzieren. Benötigte Pflegehilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen werden. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stehen 2026 bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung. Bei technischen Pflegehilfsmitteln kann grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens jedoch 25 Euro je Hilfsmittel, vorgesehen sein.

Auch eine Anpassung der Wohnung kann finanziell unterstützt werden. Wenn die Maßnahme dazu beiträgt, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder die selbstständige Lebensführung zu verbessern, kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen, die zusammenwohnen, kann sich der Gesamtbetrag entsprechend erhöhen.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, stehen bei Pflegegrad 3 weitere Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Seit 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können diesen flexibel für beide Leistungsarten einsetzen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Leistungen können beispielsweise wichtig werden, wenn eine pflegende Angehörige erkrankt, Urlaub benötigt oder die häusliche Versorgung vorübergehend nicht übernehmen kann. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine zeitlich begrenzte stationäre Versorgung sinnvoll sein.

Wer übernimmt die Kosten bei Pflegegrad 3?

Grundsätzlich beteiligt sich die Pflegekasse im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Leistungsbeträge an den Kosten. Sie übernimmt jedoch nicht automatisch sämtliche Ausgaben, die durch die Pflege entstehen.

Je nach Versorgung können die Kosten deshalb aus verschiedenen Quellen finanziert werden:

  1. Pflegekasse: Übernahme der gesetzlich vorgesehenen Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen.
  2. Pflegebedürftige Person: Eigenanteile, nicht erstattungsfähige Kosten und Leistungen oberhalb der gesetzlichen Grenzen.
  3. Angehörige: Unter bestimmten Voraussetzungen können Angehörige an der Finanzierung beteiligt werden.
  4. Sozialhilfeträger: Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege infrage kommen.
  5. Krankenversicherung: Medizinisch notwendige Leistungen wie bestimmte Hilfsmittel oder Behandlungspflege können je nach Einzelfall in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse fallen.

Die Pflegeversicherung ist somit grundsätzlich als Teilkostenversicherung ausgestaltet. Welche Kosten tatsächlich selbst getragen werden müssen, sollte deshalb anhand der individuellen Versorgungssituation berechnet werden.

Wie beantragt man Leistungen bei Pflegegrad 3?

Wer Leistungen der Pflegeversicherung benötigt, sollte sich zunächst an die zuständige Pflegekasse wenden. Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt.

Für einen Antrag auf Pflegeleistungen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise bei privat Versicherten durch die zuständige Begutachtungsstelle abwarten
  • Bescheid über den Pflegegrad prüfen
  • benötigte Pflegeform auswählen
  • bei einem ambulanten Pflegedienst oder einer Pflegeeinrichtung einen Kostenvoranschlag beziehungsweise eine Kostenaufstellung anfordern
  • mögliche Zusatzleistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassung gesondert beantragen
  • bei finanzieller Bedürftigkeit prüfen lassen, ob weitere Unterstützung, beispielsweise Hilfe zur Pflege, infrage kommt

Wichtig ist, Anträge möglichst frühzeitig zu stellen. Viele Leistungen der Pflegeversicherung setzen einen Antrag und die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen voraus.

Kosten bei Pflegegrad 3 individuell berechnen lassen

Die Frage „Was kostet Pflegegrad 3?“ lässt sich nicht mit einem einzigen monatlichen Betrag beantworten. Entscheidend ist, ob die Pflege durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst, eine Tagespflege oder in einem Pflegeheim erfolgt. Auch der Umfang der benötigten Unterstützung und die regionalen Preise beeinflussen die tatsächlichen Kosten.

Wer Pflegegrad 3 hat oder für einen Angehörigen Unterstützung organisiert, sollte deshalb die Leistungen der Pflegekasse möglichst vollständig ausschöpfen und die verbleibenden Eigenanteile konkret berechnen lassen. Eine Pflegeberatung kann dabei helfen, die verschiedenen Leistungen miteinander zu kombinieren und eine passende Finanzierung der Pflege zu planen.

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