Kosten Pflegeheim Pflegegrad 4

26.05.2026

Kosten im Pflegeheim bei Pflegegrad 4 – Welche Kosten entstehen und welche Unterstützung gibt es?

Wenn ein Angehöriger oder man selbst in ein Pflegeheim umzieht, stellt sich schnell die Frage nach den entstehenden Kosten. Besonders bei Pflegegrad 4 ist der Pflegebedarf bereits hoch, sodass eine stationäre Unterbringung häufig notwendig wird. Viele Betroffene und Familien möchten wissen, wie hoch die Kosten im Pflegeheim bei Pflegegrad 4 tatsächlich sind, welche Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden und welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten im Pflegeheim bei Pflegegrad 4 entstehen, welche Zuschüsse möglich sind und wie Sie Unterstützung beantragen können.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Menschen mit Pflegegrad 4 haben eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Sie benötigen umfangreiche Hilfe im Alltag, häufig auch nachts oder bei medizinischer Versorgung. Viele Betroffene können nicht mehr alleine zuhause leben und ziehen deshalb in eines der Pflegeheime in Stralsund.

Die Einstufung in Pflegegrad 4 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) beziehungsweise Medicproof bei privat Versicherten.

Wie hoch sind die Kosten im Pflegeheim bei Pflegegrad 4?

Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören:

  • Pflegekosten
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten des Pflegeheims
  • eventuell Zusatzleistungen

Die tatsächlichen Kosten unterscheiden sich je nach Bundesland, Pflegeheim und Ausstattung deutlich. Im Durchschnitt müssen Bewohner eines Pflegeheims in Deutschland jedoch mit Gesamtkosten von etwa 3.500 bis 5.000 Euro pro Monat rechnen.

Durchschnittlicher Eigenanteil

Auch bei Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegekasse nicht alle Kosten vollständig. Der sogenannte Eigenanteil bleibt bestehen. Dieser liegt durchschnittlich häufig zwischen:

  • ca. 2.000 bis 3.000 Euro monatlich

Der Eigenanteil umfasst insbesondere:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten
  • einen Teil der Pflegekosten

Gerade deshalb ist die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes für viele Familien eine große Herausforderung.

Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4?

Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegeversicherung einen festen Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten. Die Pflegekasse zahlt aktuell:

  • 1.775 Euro pro Monat für die stationäre Pflege

Dieser Betrag wird direkt an das Pflegeheim gezahlt.

Leistungszuschläge reduzieren den Eigenanteil

Zusätzlich gibt es seit einigen Jahren sogenannte Leistungszuschläge, die den pflegebedingten Eigenanteil reduzieren. Die Höhe richtet sich danach, wie lange der Bewohner bereits im Pflegeheim lebt.

Die Pflegeversicherung übernimmt zusätzlich:

Aufenthaltsdauer im Pflegeheim Zuschuss
bis 12 Monate 15 %
mehr als 12 Monate 30 %
mehr als 24 Monate 50 %
mehr als 36 Monate 75 %

Wichtig:
Der Zuschuss bezieht sich nur auf den pflegebedingten Eigenanteil – nicht auf Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten.

Wer trägt die restlichen Kosten?

Reichen Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, müssen die verbleibenden Kosten anderweitig finanziert werden.

Mögliche Kostenträger

Die Finanzierung erfolgt häufig durch:

  • eigene Rente oder Pension
  • Ersparnisse und Vermögen
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Unterstützung durch Angehörige
  • Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“)

Wann übernimmt das Sozialamt die Kosten?

Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Das Sozialamt prüft dabei:

  • Einkommen
  • Vermögen
  • eventuell Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern

Elternunterhalt

Kinder müssen seit der Reform des Angehörigen-Entlastungsgesetzes nur noch zahlen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Für viele Familien bedeutet das eine deutliche Entlastung.

Wie beantragt man Unterstützung für Pflegeheimkosten?

Die wichtigsten Leistungen sollten möglichst frühzeitig beantragt werden.

Schritt 1: Pflegegrad beantragen

Falls noch kein Pflegegrad vorliegt:

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Schritt 2: Pflegeheim auswählen

Das Pflegeheim erstellt meist:

  • einen Kostenvoranschlag
  • Informationen zum Eigenanteil
  • notwendige Unterlagen für die Pflegekasse

Schritt 3: Zuschüsse und Sozialhilfe beantragen

Mögliche Ansprechpartner:

  • Pflegekasse
  • Sozialamt
  • Pflegestützpunkte
  • Seniorenberatungen

Benötigt werden häufig:

  • Rentennachweise
  • Kontoauszüge
  • Nachweise über Vermögen
  • Heimvertrag

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es zusätzlich?

Neben Pflegekasse und Sozialhilfe gibt es weitere Möglichkeiten zur Finanzierung:

Pflegezusatzversicherung

Private Pflegezusatzversicherungen können einen Teil der Heimkosten abdecken.

Verkauf oder Vermietung von Immobilien

Viele Betroffene finanzieren Pflegekosten durch:

  • Vermietung der eigenen Wohnung
  • Verkauf einer Immobilie

Unterstützung durch Angehörige

Familienangehörige helfen oft freiwillig bei den Kosten oder organisatorischen Fragen.

Fazit: Pflegeheimkosten bei Pflegegrad 4 frühzeitig planen

Die Kosten für ein Pflegeheim bei Pflegegrad 4 sind hoch und stellen viele Familien vor große finanzielle Herausforderungen. Trotz der Leistungen der Pflegeversicherung bleibt häufig ein erheblicher Eigenanteil bestehen. Gleichzeitig gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung – von Zuschüssen der Pflegekasse bis hin zur Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt.

Wichtig ist, sich frühzeitig über Kosten, Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren. Eine rechtzeitige Beratung durch Pflegekassen, Pflegestützpunkte oder Sozialämter kann dabei helfen, finanzielle Belastungen besser zu planen und alle verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen.