Leistungen eines Intensivpflegedienstes in Stralsund

26.05.2026

Wer dauerhaft intensivpflegebedürftig ist, kann Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben. Das gilt vor allem bei einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Die Rund-um-die-Uhr-Versorgung kann zu Hause oder in einer Wohngruppe erfolgen. Die Leistungen eines Intensivpflegedienstes in Stralsund umfasst dabei wichtige medizinische und pflegerische Aufgaben wie die Beatmungspflege, die Überwachung von Vitalwerten und die Unterstützung im Alltag.

Außerklinische Intensivpflege – Was ist das?

Die ambulante Intensivpflege bezeichnet die Versorgung von Patienten, die eine besonders aufwendige medizinische Behandlung nötig haben, aber nicht im Krankenhaus, sondern zu Hause leben und betreut werden. Der Pflegedienst in Stralsund, bzw. die Pflegefachkräfte stehen ihren Patienten 24 Stunden am Tag zur Seite, da lebensbedrohliche Situationen jederzeit entstehen können.

Menschen mit Anspruch auf Intensivpflege leiden unter anderem unter folgenden Krankheitsbildern:

  • Beatmungspflichtige Erkrankungen
  • ALS und Muskelatrophie
  • Querschnittslähmungen
  • Hirnschädigungen
  • Wachkoma
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Krebserkrankungen

Leistungen der Intensivpflege in Stralsund

24-Stunden-Betreuung, Überwachung und Beatmungspflege

Bei vielen Patienten ist eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich. Ein Intensivpflegedienst übernimmt die kontinuierliche Überwachung wichtiger Werte wie Atmung, Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz oder Kreislauf. Examinierte Pflegefachkräfte erkennen Veränderungen frühzeitig und leiten im Notfall sofort geeignete Maßnahmen ein.

Medikamentengabe und Behandlungspflege

Qualifizierte Pflegefachkräfte führen die Behandlungspflege auf Grundlage ärztlicher Verordnungen durch. Sie verabreichen Medikamente, setzen Injektionen und Infusionen und versorgen Wunden fachgerecht. Darüber hinaus kontrollieren sie Blutdruck und Blutzucker, kümmern sich um das Schmerzmanagement und nehmen bei Bedarf die Portpflege vor.

Grundpflege

Zu den Aufgaben der Intensivpflege zählen neben der medizinischen Versorgung auch Leistungen zur Sicherstellung der täglichen Lebensführung. Der Umfang der Unterstützung richtet sich dabei nach dem individuellen Pflegebedarf. Die Grundpflege umfasst die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung. Die ausgebildeten Pflegekräfte helfen unter anderem bei:

  • Körperwäsche, Haar- und Hautpflege
  • An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Ernährung über PEG-Sonden
  • Berücksichtigung individueller Ernährungsanforderungen
  • Transfer vom Bett in den Rollstuhl
  • Mobilisierende Maßnahmen im Alltag
  • Toilettengängen

Pflegeüberleitung

Die Pflegeüberleitung organisiert den geregelten Übergang zwischen Krankenhaus, Reha-Einrichtung und häuslicher Intensivpflege. Pflegefachkräfte koordinieren dabei alle wichtigen Abläufe, stimmen sich mit Ärzten und Angehörigen ab und veranlassen die Beschaffung notwendiger Hilfsmittel.

Begleitung im Alltag

Ein Intensivpflegedienst unterstützt nicht nur Patienten, sondern entlastet auch Angehörige im Alltag. Pflegefachkräfte beraten bei organisatorischen und pflegerischen Fragen und helfen dabei, wichtige Abläufe besser zu koordinieren. Patienten in ihrem Alltag. Die Begleitung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Patienten. Sie trägt dazu bei, ihre Selbstständigkeit zu bewahren und ihre Lebensqualität positiv zu beeinflussen. Mögliche Aktivitäten sind gemeinsame Spaziergänge, die Begleitung zu Arztterminen, Unterstützung bei Freizeittätigkeiten oder Hilfe bei alltäglichen Aufgaben und sozialen Kontakten.

Unterstützung für Angehörige

Zu den Leistungen eines Intensivpflegedienstes gehört auch die Entlastung und Beratung der Angehörigen. Die Pflegefachkräfte beraten beispielsweise bei aufkommenden organisatorischen und pflegerischen Fragen. Mögliche Hilfestellungen für Angehörige sind:

  • Beratung rund um Pflege und Versorgung
  • Hilfe bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel
  • Unterstützung bei der Antragsstellung
  • Klärung von Kosten und Zuständigkeiten
  • Abstimmung mit Ärzten